Eltern überwachen Kinder: Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Smarte Kinderuhren mit sogenannter “Babyphone-Funktion” sind in den Augen der Regulierungsbehörde unerlaubte Sendeanlagen und dürfen in Deutschland nicht mehr verkauft werden.

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Eltern überwachen Kinder: Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Smart und bunt und manchmal mit unerlaubter Überwachungsfunktion: Uhren für Kids.

(Bild: Pixabay)

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Kinderuhren mit Abhörfunktion mögen für Helikopter-Eltern eine tolle Erfindung sein, die Bundesnetzagentur hingegen hält sie für “unerlaubte Sendeanlagen” und zieht die Konsequenzen: Die für die Überwachung der Frequenznutzung zuständige Regulierungsbehörde verbietet den Verkauf solcher Uhren und ist gegen mehrere Online-Angebote vorgegangen, teilte die Bundesnetzagentur am Freitag mit.

Auf dem deutschen Markt gebe es eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten, teilte die Behörde weiter mit. Mit einer SIM-Karte und GPS-Sensor können Eltern ihre lieben Kleinen rund um die Uhr überwachen. Oft hätten diese Uhren eine eingeschränkte Telefonie-Funktion, mit der die Kinder auch akustisch überwacht werden könnten. Diese Abhörfunktion werde dann als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet.

Über die App können die Eltern unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine bestimmte Nummer anrufen lassen und können so die Gespräche im Umfeld mithören. Das sei in Deutschland verboten, betont die Bundesnetzagentur. „Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Im Februar hatte die Regulierungsbehörde bereits die “smarte” Puppe Cayla verboten und zahlreiche Angebote im Netz löschen lassen. Das interaktive Spielzeug hat eine Aufnahmefunktion, um Fragen der Kinder aufzunehmen und in der Cloud weiterzuverarbeiten. Die Bundesnetzagentur sprach das Verbot aus, weil die Gespräche von Kindern und anderen Personen ohne deren oder der Kenntnis der Eltern aufgenommen und weitergeleitet werden. (vbr)