Kaufprämie für Elektroautos: Bundesrechnungshof kritisiert Bundesregierung

Der Bundesrechnungshof rügt die Bundesregierung, weil die sich von der Automobilindustrie habe beeinflussen lassen. Auch sei die Kaufprämie kaum wirksam.

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Kaufprämie für Elektroautos: Bundesrechnungshof kritisiert Bundesregierung

Elektroautos deutscher Hersteller

(Bild: VDA)

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Der Bundesrechnungshof hat die Kaufprämie für Elektroautos gerügt. Die deutsche Automobilindustrie habe die "Entscheidung der Bundesregierung zum Umweltbonus und zu dessen Ausgestaltung wesentlich beeinflusst", heißt es in einem Prüfbericht. Die Behörde weist nachdrücklich auf die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums "zu Unbefangenheit und Neutralität bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben hin".

Die Prämie von bis zu 4000 Euro wurde unter dem damaligen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel geplant. Vom 2. Juli 2016 bis Mitte Mai dieses Jahres wurden 61.459 Anträge gestellt. Die staatlichen Mittel für die Kaufprämie reichen laut Rechnungshof noch bis Anfang 2023. Die Förderung soll allerdings bereits Mitte 2019 enden.

Die Bundesregierung habe zunächst ein CO2-basiertes Bonus-Malus-System oder eine verbindliche Elektrofahrzeug-Quote für Automobilhersteller bevorzugt, schreibt der Rechnungshof. Bereits die Forderung der Automobilindustrie, einen Umweltbonus einzuführen, stammte aus einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie.

Weiter kritisiert der Rechnungshof, dass der Anteil der Automobilhersteller am Umweltbonus häufig oft mit den bereits bestehenden Rabatten verrechnet worden sei. "Insoweit war es fraglich, ob die Automobilindustrie in diesen Fällen einen eigenständigen 'echten' Beitrag zur Umweltprämie leistete." Die Automobilindustrie könne bei Elektrofahrzeugen wegen der hohen Entwicklungskosten keine oder nur geringe Gewinne erzielen. "Das führe zu einer kaum vorhandenen oder nur sehr geringen Motivation zum Verkauf von Elektrofahrzeugen im Handel."

Die Kunden würden wiederum von mangelnder Transparenz negativ beeinflusst. "Solange die Motivation zum Verkauf von Elektrofahrzeugen auf Hersteller- und Händlerseite sowie zum Kauf dieser Fahrzeuge auf Kundenseite kaum vorhanden ist, ist die Gewährung eines Umweltbonus zum Markthochlauf insgesamt infrage zu stellen", schreibt der Rechnungshof. (anw)