Online-Gerichtsverfahren: Hamburg startet Pilotprojekt für Zivilprozesse

Hamburg will für Zivilprozesse mit geringem Streitwert eine Online-Eingabemaske bereitstellen. Das soll die Gerichte entlasten und die Verfahren beschleunigen.

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Online-Gerichtsverfahren: Hamburg startet Pilotprojekt für Zivilprozesse

(Bild: pixabay.com)

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Die Hansestadt Hamburg will zur Entlastung ihrer Gerichte in einem Pilotprojekt Online-Gerichtsverfahren zulassen. Justizsenator Till Steffen (Grüne) will vor allem dafür sorgen, dass so kleinere Zivilverfahren schneller bearbeitet werden können, sagte er dem Hamburger Abendblatt.

Zu diesem Zweck habe die Hansestadt bei der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative für ein Online-Schnellverfahren eingebracht. "Im Rahmen eines Pilotprojekts soll es möglich sein, dass ein Bürger über eine Eingabemaske seine Klage in einem vereinfachten Zivilverfahren online einbringt", sagte Steffen. Der neue Klageweg soll für Verfahren mit einem Streitwert von weniger als 1.000 Euro offenstehen.

Die eingereichte Klage soll zunächst elektronisch bearbeitet werden, anschließend soll es möglichst schnell zu einer mündlichen Verhandlung und zu einer Entscheidung kommen. Das Einreichen einer Klage per Online-Maske wäre bundesweit einmalig, betonte Steffen. Allerdings wäre dafür eine Änderung der Zivilprozessordnung erforderlich, über die der Bundestag entscheiden muss.

Pläne für Gerichtsverfahren per Internet in Deutschland gehen bis ins Jahr 2000 zurück – bereits damals sollten sie "so bald wie möglich kommen", allerdings waren damals die Justizbehörden noch kaum vernetzt und verfügten nur an jedem dritten Arbeitsplatz über einen PC. 2006 waren elektronische Gerichtsverfahren dann bereits "in Sicht". 2013 mahnte die Opposition im Bundestag die nur schleppend vorankommende E-Justiz-Initiative an, die jedoch kurz darauf verabschiedet wurde. Bei der Initiative ging es um die Umstellung der Justiz auf elektronischen Rechtsverkehr vor allem unter Einsatz von De-Mail. Seit 2018 sind E-Akten in Strafprozessen erlaubt.

Die jüngsten Bemühungen der Bundesrechtsanwaltskammer um eine elektronische Variante des Anwaltspostfachs waren jedoch nicht von Dauer und endeten offline. (tiw)