Berlin will mit Künstlicher Intelligenz Korruption bekämpfen

Im Landesverwaltungsamt der Hauptstadt überwacht Watson schon den Zahlungsverkehr auf Unregelmäßigkeiten, die Justiz will solche Big-Data-Analysen ausweiten.

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Berlin will mit Künstlicher Intelligenz Korruption bekämpfen

(Bild: dpa, Caroline Seidel)

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In Berlin soll Korruption in der Verwaltung künftig verstärkt mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) entgegengewirkt werden. Vorreiter ist das Landesverwaltungsamt, in dem laut einem Bericht der Berliner Zeitung seit Anfang 2017 IBMs KI-System Watson den Zahlungsverkehr überwacht und nach Auffälligkeiten sucht. Das Projekt soll als Vorbild dienen für alle Berliner Behörden.

Das System kann nach Ansicht der vom Leitenden Oberstaatsanwalt Rüdiger Reiff geleiteten "Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung" beispielsweise erkennen, wenn eine Behördenmitarbeiterin – wie in einem realen Berliner Fall – immer wieder Zahlungen in mehr oder weniger auffälliger Höhe knapp unterhalb von Zeichnungsgrenzen auslöse. Das System könne zudem feststellen, dass Buchungen zu ungewöhnlichen Zeiten etwa am Wochenende oder nach 20 Uhr geleistet oder Genehmigungen ungewöhnlich schnell erteilt würden. Derzeit kämen Korruptionsprüfer derlei eher zufällig auf die Schliche.

Die verwendete Software ist auf diverse Betrugsszenarien programmiert. Jedem Indikator werde dabei ein statistischer Scorewert zugerechnet, heißt es in dem Bericht der Berliner Zeitung. Wenn ein Vorgang eine bestimmte Punktzahl überschreite, könne der für die Kontrolle zuständige Mitarbeiter bei erhärtetem Verdacht Einblick in den Gesamtvorgang beantragen. Watson werde dann rückgemeldet, ob der Alarm zu Recht ausgelöst worden sei. Dadurch könnten die Algorithmen des Systems verfeinert werden.

Das Landesverwaltungsamt hat aber offenbar vergessen, die Landesdatenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk in den Testlauf einzubeziehen. Gesetzlich wäre dies vorgeschrieben gewesen, doch Smoltczyk weiß nichts von dem Projekt. Die eigene Datenschutzbeauftragte des Landesverwaltungsamts soll das Verfahren dagegen als unbedenklich eingestuft haben. Unklar ist bislang, ob diese zum Beispiel bereits geprüft hat, ob IBM die Daten der Verwaltung angemessen sichert. (anw)