Staatstrojaner: Die nächste Verfassungsbeschwerde kommt aus der FDP

Mehrere bekannte Politiker der FDP haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung und den Staatstrojaner eingereicht.

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(Bild: dpa, Franziska Gabbert)

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Wenige Tage nach dem Datenschutzverein Digitalcourage hat auch eine Riege bekannter FDP-Politiker Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner und die Online-Durchsuchung eingereicht. Dahinter stehen mit Marco Buschmann und Stephan Thomae nicht nur zwei Vertreter des Vorstands der FDP-Bundestagsfraktion, sondern auch die ehemalige Bundesminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum und der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch.

Jeder Mensch brauche Privatsphäre, begründete Buschmann den Schritt, "das ist Teil der Menschenwürde". Mit den Regelungen zum Staatstrojaner habe sich die Große Koalition bewusst über die Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt. Zwar müssten Sicherheitsbehörden natürlich mit den technischen Entwicklungen mithalten, das heiße aber nicht, dass alles eingesetzt werden dürfe, was technisch möglich ist, ergänzt Thomae.

Computer seien das ausgelagerte Gehirn und gerade deswegen seien bei einem so schweren Eingriff die Vorgaben aus Karlsruhe peinlich genau zu beachten, meint Hirsch: "Stattdessen ist dies ein weiterer erschütternder Versuch, die staatlichen Befugnisse zulasten der Rechte der Bürger auszudehnen." Es müsse "endlich Schluss damit sein, dass Union und SPD immer wieder auf der Grenze zur Verfassungswidrigkeit balancieren". Denn allzu häufig rutsche man dabei ab oder übertrete die Grenze sogar bewusst.

Wie die Beschwerde von Digitalcourage richtet sich auch die der FDP-Granden gegen die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ("Quellen-TKÜ"), die auf die laufende Kommunikation abzielt, sowie die Online-Durchsuchung, bei der die Bundespolizei beim Verdacht auf "besonders schwere Straftaten" alle Daten auf einem Gerät durchforstet. Noch in dieser Woche will auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Auf umstrittenem Weg hatten CDU/CSU und SPD die Gesetzesgrundlage für die umstrittenen Maßnahmen durch Bundestag und Bundesrat gebracht und seitdem ist es auch der Polizei erlaubt, die Technik einzusetzen, nachdem sie vorher auf die Terrorabwehr beschränkt war. Nur so können beispielsweise auch Inhalte von verschlüsselnden Messengern wie WhatsApp oder Threema eingesehen werden, da die ausschließlich auf den Geräten der Kommunizierenden lesbar sind. (mho)