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Aufhebung des Hakenkreuz-Verbots: DGB warnt Branche vor NS-Verharmlosung

Aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds kommt Kritik am geänderten Umgang der USK mit NS-Symbolik: Der Bundestag müsse eingeschaltet werden.

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Aufhebung des Hakenkreuz-Verbots: DGB warnt Branche vor NS-Verharmlosung

Spiele wie Wolfenstein II durften bislang keine NS-Symbolik zeigen, selbst wenn dadurch im Endeffekt sogar der NS-Terror verleugnet wurde.

(Bild: Bethesda)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Computerbranche davor gewarnt, in ihren Spielen den Terror des Nationalsozialismus zu verharmlosen. Vor Beginn der weltweit größten Computerspielemesse Gamescom an diesem Dienstag in Köln wandte sich DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dagegen, für Computerspiele das Verbot des Anwendens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen aufzuweichen. Sonst laufe man Gefahr, "ein schleichendes und unkritisches Etablieren von NS-Symbolen auf allen digitalen Plattformen" zu ermöglichen.

In einem Brief an Bundesjustizministerin Katarina Barley, der der dpa vorliegt, schreibt Buntenbach weiter: "Die Ächtung der Symbole des NS-Unrechtsregimes ist ein Gebot unseres Grundgesetzes. (...) Auch in Zeiten der Digitalisierung muss gewährleistet werden, dass in Deutschland strengste Maßstäbe gewahrt bleiben."

Hintergrund des Ärgers beim DGB ist, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bei der Bestimmung der Altersfreigabe von Spielen, in denen Hakenkreuze, SS-Symbole und weitere Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden, ab sofort die sogenannte Sozialadäquanzklausel mit einbeziehen will.

Diese Klausel sieht Ausnahmen des Verbotes solcher Kennzeichen "in den Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung" vor. Zudem sind solche Kennzeichen nicht strafbar, wenn "eine Ablehnung der NS-Ideologie" erkennbar ist. "Through The Darkest Of Times" ist nun das erste Videospiel, das in Deutschland Hakenkreuze darstellen darf.

Buntenbach schreibt dazu weiter: "Die klammheimlich herbeigeführte Änderung während der parlamentarischen Sommerpause, ohne Befassung der Parlamente und gesellschaftlichen Gruppen, darf nicht hingenommen werden. (...) Eine so weitreichende Änderung mit so grundsätzlicher Wirkung kann und darf nicht ohne Befassung des Bundestags erfolgen." (mho)